Strasburg (Uckermark) ist die einzige uckermärkische Stadt in Mecklenburg-Vorpommern
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
4471 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17335
Vorwahl
039753
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Strasburg (Uckermark)
Markt 1
17335 Strasburg (Uckermark)
2. Einwohnermeldeamt Strasburg
Markt 1
17335 Strasburg (Uckermark)
3. Ordnungsamt Strasburg
Markt 1
17335 Strasburg (Uckermark)
Gemeinde Strasburg (Uckermark) – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.